AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  
AGB 2022-03    
(Stand März 2022)

 

1. Mindestvertragslaufzeit & Kündigungsfrist

1.1. Verträge mit Vertragsabschluss vor dem 1.3.2022:
Bei den Laufzeiten der Vertragsarten handelt es sich in allen Fällen um Mindestvertragslaufzeiten.  Sollte es während der Mindestlaufzeit zum Aussetzten des Beitrags (Ruhezeit) kommen, so wird die beitragsfreie Zeit an die Mindestlaufzeit angehängt. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens drei Monat vor Ende der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatesnede in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

1.2. Verträge mit Vertragsabschluss nach dem 1.3.2022:
Bei den Laufzeiten der Vertragsarten handelt es sich in allen Fällen um Mindestvertragslaufzeiten.  Sollte es während der Mindestlaufzeit zum Aussetzten des Beitrags (Ruhezeit) kommen, so wird die beitragsfreie Zeit an die Mindestlaufzeit angehängt. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

 

2. Beitragszahlung / Zahlungen für Verzehr & Verkauf

Der Beitrag enthält die gesetzliche MwSt. Der Beitrag wird jeweils zum 01. eines Monats im Voraus fällig. Zusätzlich wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Anmeldegebühr von 39,-€ (inkl. MwSt.) berechnet. Mit der monatlichen Abbuchung des Beitrags können  auch die offenen Beträge für Verzehr/Verkauf des abgelaufenen Monats abgebucht. Die aktuell offenen Beträge können über unserer Studio-App eingesehen werden.

“Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“

Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Die Fitness Oase behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.

3. Beitragsanpassung

Das Mitglied ist damit einverstanden, dass der Monatsbeitrag nach dreimonatiger Vorankündigung zum darauf folgenden 01. des Monats angehoben werden kann. Die Vorankündigung kann auch per E-Mail, über die Homepage, die App oder ähnliche Wege erfolgen. Es gilt der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz.

4. Änderung in den Persönlichen Daten

Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung bei Lastschriftverfahren sind dem Fitness-Studio unverzüglich mitzuteilen.

5. Haftungsausschluss

5.1. Die Haftung der Fitness Oase, auch für Folgeschäden, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund - auf solche Schäden beschränkt, die die Fitness Oase oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Die Fitness Oase haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

5.2. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Wir stellen den Mitgliedern für die Dauer ihres Aufenthalts abschließbare Spinde zur Verfügung. Mitglieder werden ausdrücklich gebeten, diese zu benutzen. Das Personal der Fitness Oase ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Öffnungszeiten belegt werden.

6. Mitgliedskarte (Foto)

Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte zum Nachweis der Zugangsberechtigung für die Fitness Oase. Bei jedem Besuch des Studios ist der Mitgliedsausweis an der Service-Theke vorzuweisen (Check-in). Die Mitgliedskarte kann auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unserem Studio verwendet werden. Soweit wir bei der Aufladung der Karte Geldguthaben als Bonus schenken, können diese nur als Warenrabatt im Studio eingelöst werden. Die Nutzung der Karte und damit das Training sind dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Die Mitgliedskarte ist vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen. Jeder Verlust ist umgehend zu melden. Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 5,– Euro, wobei man berechtigt ist nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Wir führen Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle). Wir erstellen ein Mitglieds-Foto für unser Verwaltungssystem, um anhand des Fotos die Identität zu überprüfen. Ist kein Foto in der Datenbank hinterlegt,  erfolgt die Identitätskontrolle bei Bedarf durch ein behördliches Dokument mit Lichtbild (Personalausweis o.ä.). Die Hinterlegung des Bildes in der Datenbank ist freiwillig.

7. Umfang der Leistungen

Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen, schriftlichen Erklärungen maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Sondervereinbarungen werden bei Vertragsabschluss unter „ANMERKUNG“ oder „SONDERVEREINBARUNGEN“ erfasst.

8. Hinweis zum Vertrag „Fitness Vertrag (Jugendliche bis 16J.)“

Der vergünstigte Tarif gilt für Jugendliche bis einschließlich des 16. Lebensjahrs. Mit Erreichen des 17. Lebensjahrs gilt zum 1. des Monats der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif des Standard  „Fitness Vertrag“.

9. Hinweis zum Vertrag „Rehasport Plus“
Der Vertrag „Rehasport Plus“ gilt nur mit einer in unserem Haus gültigen Rehasport-Verordnung. Die Mindestvertragslaufzeit liegt bei 6 Monaten (siehe hierzu auch Punkt1). Dieser Vertrag berechtigt zur Nutzung der Fitnessgeräte auf der Trainingsfläche. Die Teilnahme an unserem Kursprogramm ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns bei Beendigung des Rehasports zu informieren. Sollte der Vertrag zum Ablauf der Rehasport-Verordnung nicht gekündigt werden, entfällt die Vergünstigung zum nächsten 1. des Monats nach Ablauf der Verordnung. Es gilt dann der aktuell gültige Tarif unseres Standard „Fitness Vertrags“.

10. Vertragsänderungen
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Man kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail () widersprechen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
11. Pandemie (COVID) Klausel
Die Verbreitung des Corona Virus (COVID-19) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dazu veranlasst, offiziell eine Pandemie auszurufen. Die Konsequenzen der Verbreitung des Corona Virus (COVID-19) führen unter anderem dazu, das Verwaltungen/Regierungen die Bewegungsfreiheit in verschiedenen Städten/Regionen auch mit kurzer Frist einschränken können. Die Konsequenzen aus der Verbreitung des Corona Virus (COVID-19) liegen außerhalb des Einflussbereiches der Fitness Oase. Angesichts der zuvor beschriebenen Situation behalten wir uns das Recht vor, unsere Services ganz oder teilweise zu ändern oder/und Abläufe zu modifizieren,  um unseren Geschäftsbetrieb und unseren Verpflichtungen gegenüber Kunden den jeweils aktuellen Umständen in Folge der Konsequenzen der Ausbreitung des Corona Virus (COVID-19) anzupassen. Die Fitness Oase ist von jeglicher Haftung aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag befreit, wenn und soweit eine mögliche Haftung durch die Ausbreitung des Corona Virus (COVID-19) verursacht worden ist.

12. Datenschutzerklärung
Das Mitglied bevollmächtigt das Fitness-Studio beim Vertragsabschluss, die zu seiner Person relevanten Daten elektronisch zu erfassen, speichern und zu verarbeiten.
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Fitness Oase Kontakt per Telefon, Brief oder Email aufnehmen darf, um vertrags- und betriebsrelevante Informationen mitzuteilen oder abzustimmen (z.B. Zugangsdaten, Termine o.ä.).
Wir verwenden den Namen sowie gegebenenfalls ein freiwillig angefertigtes Foto zur Erstellung der Mitgliedskarte und zur Durchführung von Einlasskontrollen in unserem Studio. Diese Verarbeitung erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorschriften, die die Datenverarbeitung zulassen, weil sie für die Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags erforderlich ist.

“Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“


Sofern eine Einwilligung für den Newsletter erteilt wurde, nutzen wir die Daten auf dieser Grundlage auch, um Informationen für andere Angebote und Produkte rund um die Fitness Oase per elektronischer Post (E-Mail, SMS, MMS, Instant Message) und/oder per Telefon zu verteilen. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, unter anderem durch eine E-Mail an . Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 
Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (z.B. Bei berechtigtem Interesse ein Inkasso-Unternehmen).
Des Weiteren werden wirtschaftlich und technisch zumutbare mögliche Vorkehrungen unternommen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. Wir löschen bzw. anonymisieren Mitgliedsdaten sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht weiter erforderlich sind oder wir nicht gesetzlich zur weiteren Speicherung verpflichtet sind; im letzteren Fall sperren wir diese Daten für anderweitige Verarbeitungen.
Das Mitglied kann jederzeit Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten, gegebenenfalls deren Berichtigung, deren Löschung, deren Übertragung sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen; etwa durchs eine E-Mail an .

13. Schluss-Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Wichtiger Hinweis zu „Monats Tickets“:
Die Karte ist ab dem Kauf einen Monat gültig. Das "Monats-Ticket" berechtigt zur Nutzung der Kurse und der Trainigsfläche. Kann bei Bedarf beliebig oft verlängert werden - keine automatische Verlängerung!
Das „Monats-Ticket“ ist nicht übertragbar. Die Mitgliedskarte ist bei Beendigung zurückzugeben.

Wichtiger Hinweis zu 10er Karten (Kurse):
10er Karten Kurse sind nur für einige Kurse erhältlich. (Hula, Indoor-Cycling, Jump, PIT, Rehasport und ZUMBA). Die 10er Karten sind ab dem Kauf ein Jahr gültig. Die 10er Karte gilt immer nur für den jeweils gebuchten Kurs. Die Mitgliedskarte ist bei Beendigung zurückzugeben.

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Hausordnung

Die gültige Hausordnung ist von allen Mitgliedern und Gästen zu befolgen:

  • Bei jedem Besuch ist eine An- und Abmeldung am Service erforderlich (Checkin/Checkout).
  • Wir erwarten einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang.
  • Die Trainingsbereiche sind nur mit sauberen Sportschuhen zu betreten.
  • Aus hygienischen Gründen ist an allen Geräten ein Handtuch (Schweißtuch) zu verwenden.
  • Bitte keine Geräte mit dem Handtuch „reservieren“.
  • Das zuletzt benutzte Cardio-Gerät ist mit dem vom Studio bereitgestellten Reinigungsmittel/Papiertüchern zu säubern. Dies gilt auch beim „vollschwitzen“ an allen anderen Geräten.
  • Trainingsgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend benutzt werden. Verwendete Trainingsgeräte (z.B. Kurzhanteln) sind an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzulegen. Freie Gewichte und Kurzhanteln dürfen nur im dafür vorgesehen Bereich verwendet werden.
  • Die Studioeinrichtung ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung der Studioeinrichtung haftet das Mitglied.
  • Vermeide unnötigen Lärm oder Schreien beim Training, intensives Training kann auch leise erfolgen. Telefonieren auf der Trainingsfläche ist verboten. Zum Telefonieren bitte ins Foyer gehen.
  • Im Trainingsbereich dürfen keine Glasflaschen verwendet werden.
  • Keine Taschen, Rucksäcke o.ä. mit in den Trainingsbereich nehmen. (Stolperfallen vermeiden)
  • In der Sauna und in den Dusch- und Umkleidekabinen ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Die Hinweise in diesen Bereichen, besonders im Saunabereich, sind zwingend einzuhalten.
  • Das Betreten der Theke ist nur dem Studiopersonal gestattet.
  • Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur auf den markierten Parkplätzen ab, der Eingang ist für den Notfall unbedingt freizuhalten.
  • Bitte leisten Sie den Anordnungen des Studiopersonals Folge.
  • Die Geschäftsführung behält sich vor, bei wiederholter Nichteinhaltung der Hausordnung ein Hausverbot zu erteilen. Der fällige Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt.
  • Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch das Fitnessstudio ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen, den Umkleideräumen und im Saunabereich, gleich zu welchem Zweck, sind verboten.